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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Download)

Dominik Maurer
Unternehmer
Roseggerstraße 17
4615 Marchtrenk

in der Fassung 01.12.2020

  1. Präambel

Sämtliche Verträge, welche von Dominik Maurer ab dem 01.12.2020 als Verkäufer geschlossen werden, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Allgemeines

(1)     Der Verkäufer erbringt für den Käufer je nach Vereinbarung folgende Leistungen:

  • Verkauf und Versendung von wohlbekommenen Produkten,
  • Aromatherapie
  • Information über Aromatherapie, Ernährung, Fitness, und Gesundheit

(2)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen bzw. Bestellungen, die der Käufer im Online-Shop des Verkäufers bucht bzw. tätigt, auch wenn im Einzelfall beim Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

(3)     Das Angebot im Online-Shop des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(4)     Das Angebot ist ausschließlich auf Käufer ausgerichtet, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Österreich oder Deutschland haben. Ein Versand zu einem Ort außerhalb von Österreich oder Deutschland bedarf der gesonderten Zustimmung des Verkäufers.

(5)     Allfällige Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden.

  1. Vertragsschluss

(1)     Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Leistungen bzw. Waren ab. Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit welcher der Verkäufer bestätigt, die Bestellung des Käufers erhalten zu haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer dar. Die Vertragsdaten werden vom Verkäufer gespeichert und an den Käufer per E-Mail gesendet. Ein Vertrag über die Leistung bzw. Ware kommt erst zustande, wenn der Verkäufer ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt.

(2)     Nimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers an, erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung. Der Käufer verpflichtet sich, die Bestätigung sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Der Verkäufer kann Waren auch in Teillieferungen versenden, wobei der Verkäufer die daraus resultierenden Mehrkosten trägt. Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Zustellung der gesamten Bestellung richtet sich nach dem Produkt mit der längsten Lieferzeit.

(3)     Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Käufer die AGB des Verkäufers und willigt in die Datennutzung durch den Verkäufer wie in der Datenschutzerklärung beschrieben ein.

  1. Lieferung

(1)     Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager des Verkäufers an die vom Käufer angegebene Adresse. Kann die Ware an der genannten Adresse nicht zugestellt werden, weil der Käufer seine Adresse unrichtig und ungenügend angegeben hat, trägt er die zusätzlich anfallenden Kosten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Waren des Käufers auch bei dessen Nachbarn oder Angestellten zustellen zu lassen.

(2)     Alle außerhalb des Machtbereichs der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, oder ähnliches) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustands als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen von Leistungs- und Lieferverpflichtung des Verkäufers, insbesondere angemessene Überschreitungen der Lieferfrist, gelten vom Käufer vorweg als genehmigt. Angekündigte Liefertermine sind als Schätzung zu betrachten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist.

(3)     Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

(4)     Der Käufer kann nur dann unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier Wochen vom Vertrag zurücktreten, wenn vom Verkäufer eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist überschritten wird und wenn die Verzögerung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten über die Gründe des Punkt VIII. hinaus auch Betriebs- und Verkehrsstörung sowie nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten, dies mit der Folge, dass der Verkäufer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Verkäufers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung befreit ist, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Grund des Rücktritts durch den Verkäufer entstehen. Die Haftung des Verkäufers für negative Folgen durch verspätete Lieferungen ist jedenfalls ausgeschlossen.

  • Leistungsstörungen

(1)     Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware. Liefert der Verkäufer die Ware nicht binnen 4 Wochen obwohl keine höhere Gewalt vorliegt oder erfolgt eine Lieferung von Waren mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der Verkäufer verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung binnen 14 Tagen zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Waren ordnungsgemäß und mangelfrei zu verbessern oder die Ware auszutauschen.

(2)     Beruht die Mangelhaftigkeit der erbrachten Ware auf unsachgemäße Handhabung der Ware durch den Käufer, ist jede Verpflichtung des Verkäufers zur unentgeltliche Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom Verkäufer erbrachten Waren trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Verkäufer wird jedoch auf Wunsch des Käufers eine kostenpflichtige Verbesserung des Mangels unternehmen.

(3)     Der Käufer hat den Verkäufer bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind von einem Unternehmer als Käufer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem Verkäufer zu melden. Auf § 377 UGB, welcher sinngemäß gilt, wird ausdrücklich hingewiesen: Unterlässt der Käufer als Unternehmer die unverzügliche Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) oder die Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) nicht mehr geltend machen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt das gelieferte Produkt oder das erbrachte Werk vom Käufer als Unternehmer jedenfalls als abgenommen bzw. genehmigt. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für alle Lieferungen von Waren und Materialien vom Verkäufer an den Käufer als Unternehmer.

(4)     Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer als Käufer 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB, die „Vermutung der Mangelhaftigkeit“, wird gegenüber Unternehmern einvernehmlich ausgeschlossen. Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der mangelhaften Sache.

(5)     Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der gelieferten Ware (einschließlich Zinsen und Kosten) bleiben diese uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers. Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über Euro 4.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 40 Tagen ist der Käufer für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrags auf eigene Kosten gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, insbesondere seiner Zahlungspflicht nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Käufers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Käufer schon jetzt ausdrücklich verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rückholung der Waren sind von der Käuferseite zu tragen.

(6)     Dem Käufer ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Verkäufers untersagt. Wird die an den Käufer ausgelieferte aber noch im Eigentum des Verkäufers stehende Ware gepfändet oder beschlagnahmt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Verkäufer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Käufer ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Ware im Eigentum des Verkäufers steht, sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers greifen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Macht der Verkäufer von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, stellt dies keinen Vertragsrücktritt durch den Verkäufer dar.

(7)     Liefert der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Waren an Dritte aus, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt seine daraus resultierende Forderung gegenüber diesem Dritten zahlungshalber ab, dies bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen durch den Verkäufer. Diese Zession hat der Käufer in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

(8)     Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Für diese Leistungen gelten ebenso die gegenständlichen AGB. Die Einräumung einer Garantie lässt das Gewährleistungsrecht unberührt.

(9)     Zwischen den Parteien vereinbart wird die Obliegenheit des Käufers, sich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstands schriftlich durch den Verkäufer bestätigen zu lassen.

(10)   Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Vorbehalten bleiben insbesondere Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen und Qualitäten. Sind die Abweichungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt, dann ist die Anfechtung des Vertrags jedenfalls ausgeschlossen.

  • Haftung

(1)     Der Verkäufer haftet dem Käufer für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle von Vorsatz und grobem Verschulden. Dies gilt auch für Schäden, die auf vom Verkäufer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Verkäufer auch bei leichtem Verschulden.

(2)     Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangener Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3)     Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach 5 Jahren.

(4)     Weitergehende als die in diesen AGB genannte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers mit der fünffachen Auftragssumme, maximal jedoch EUR 5.000 je Bestellung begrenzt. Der Verkäufer haftet für einen Mangel nur insoweit, als der daraus abgeleitete Anspruch den Betrag von Euro 100 übersteigt, wobei der Käufer im Falle des Übersteigens die gesamte Forderung geltend machen kann (Freigrenze). Eine Aufrechnung dieser Ansprüche durch den Käufer mit dem Kaufpreis des Verkäufers ist ausgeschlossen.

(5)     Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Regressberechtigte nachweist, dass der Fehler vom Verkäufer grob fahrlässig verschuldet wurde. Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes zur Gänze ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Käufer, diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überzubinden. Bei Verkauf importierter Ware verpflichtet sich der Verkäufer, über schriftliches Verlangen dem Käufer den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben.

(6)     Sämtliche Haftungsbeschränkungen insbesondere des Punkt VI. dieser AGB gelten auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und einem dem Verkäufer zurechenbaren Dritten.

  • Zahlung

(1)     Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:

  • Paypal
  • Überweisung bzw. Vorkasse

(2)     Der vom Käufer zu bezahlende Kaufpreis ist in Euro zu leisten und ergibt sich aus dem Vertrag. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn der Käufer die vereinbarten Anzahlungen oder die vereinbarten Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet.

(3)     Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes: Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs- und Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer, sofern diese nicht explizit angegeben ist. Dies gilt auch für jeden anderen Mehraufwand, der für den Verkäufer vorab nicht ersichtlich ist. Diese zusätzlichen Kosten sind vom Käufer zusätzlich zu tragen. Für Waren, die der Verkäufer nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

(4)     Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Käufers 14 Tage überschreiten, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Verkäufer ist überdies berechtigt, den Kaufpreis für alle bereits gelieferten und zukünftig zu liefernden Waren ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

(5)     Die Aufrechnung ist dem Käufer nur mit einer vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

(6)     Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern und Abgaben trägt der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer schad- und klaglos zu halten, sollte der Verkäufer für Steuern und Abgaben in Anspruch genommen werden.

(7)     Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten wie etwa Anwaltshonorare und Inkassokosten zu ersetzen. Betreibt der Verkäufer das Mahnwesen selbst, verpflichtet sich der Käufer, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 30 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer ferner verpflichtet, neben den gesetzlichen Zinsen jeden weiteren Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

(8)     Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Käufers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

  • Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt – sohin zum Beispiel aufgrund von Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstige Nichtverfügbarkeit von Produkten – nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung des Verkäufers dar.

  1. Datenschutz

Der Verkäufer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Verkäufer erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

  • Geheimhaltung

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

  • Sonstiges

(1)     Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Verkäufer.

(2)     Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die andere Vertragsseite.

(3)     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

(4)     Im Verhältnis zu Verbrauchern sind sämtliche Punkte dieser AGB, welche mit den geltenden Konsumentenschutzrechten unvereinbar sind, unbeachtlich.

(5)     Soweit nicht anders vereinbart, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware ins Ausland geliefert wird. Verweisungsnormen auf ausländisches Recht und das UN-Kaufrecht sind nicht anwendbar. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Geschäftssitz des Verkäufers als vereinbart.

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